Richtlinie zur Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten
Die von MSc. Dt. Aykut Koşun angebotenen zahnmedizinischen Leistungen werden durch AK 212 Bayrampaşa Diş Sağlığı Hizmetleri Sanayi ve Ticaret Limited Şirketi erbracht.
Diese Richtlinie zur Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten legt die Verfahren und Grundsätze für die Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten fest, die von AK 212 Bayrampaşa Diş Sağlığı Hizmetleri Sanayi ve Ticaret Limited Şirketi in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet werden.
1. Einleitung
1.1 Zweck
Diese Richtlinie zur Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten („Richtlinie“) wurde im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften erstellt. AK 212 Bayrampaşa Diş Sağlığı Hizmetleri Sanayi ve Ticaret Limited Şirketi (nachfolgend als „Unternehmen“ bezeichnet) setzt diese Richtlinie in Übereinstimmung mit den auf nationaler Ebene geltenden grundlegenden Prinzipien zur Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten um.
Die Richtlinie legt den Rahmen und die Grundsätze für die nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Löschungs-, Vernichtungs- und Anonymisierungsmaßnahmen fest.
Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten („Gesetz“) sieht vor, dass die Verfahren und Grundsätze für die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten durch eine Verordnung geregelt werden.
Auf Grundlage dieser Bestimmung und von Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe e des Gesetzes wurde die Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten („Verordnung“) vom Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten („Ausschuss“) ausgearbeitet und am 28. Oktober 2017 im Amtsblatt Nr. 30224 veröffentlicht.
Gemäß der oben genannten Verordnung besteht der Zweck dieser Richtlinie darin, in Übereinstimmung mit der Verordnung die Verfahren und Grundsätze für die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten festzulegen, die vom Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeiten verarbeitet werden.
1.2 Geltungsbereich
Diese Richtlinie umfasst personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Unternehmens, Bewerbern, Besuchern, Dritten, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, sowie Mitarbeitern Dritter, die im Unternehmen tätig sind.
Diese Richtlinie gilt für alle Aufzeichnungsumgebungen, in denen personenbezogene Daten, die sich im Eigentum oder unter der Verwaltung des Unternehmens befinden, verarbeitet werden, sowie für sämtliche Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
1.3 Abkürzungen und Definitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Empfängergruppe | Die Kategorie natürlicher oder juristischer Personen, an die personenbezogene Daten vom Verantwortlichen übermittelt werden. |
| Ausdrückliche Einwilligung | Eine auf einen bestimmten Sachverhalt bezogene, auf Information beruhende und freiwillig erteilte Einwilligung. |
| Anonymisierung | Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie unter keinen Umständen einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können, auch nicht durch Abgleich mit anderen Daten. |
| Elektronische Umgebung | Umgebungen, in denen personenbezogene Daten mithilfe elektronischer Geräte erstellt, gelesen, geändert und gespeichert werden können. |
| Nichtelektronische Umgebung | Alle schriftlichen, gedruckten, visuellen und ähnlichen Umgebungen, die keine elektronischen Umgebungen sind. |
| Betroffene Person | Die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. |
| Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung | Die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten. |
| Gesetz | Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten. |
| Personenbezogene Daten | Alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. |
| Ausschuss | Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten. |
| Behörde | Behörde für den Schutz personenbezogener Daten. |
| Auftragsverarbeiter | Eine natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen auf Grundlage der ihr vom Verantwortlichen erteilten Befugnis verarbeitet. |
| Verantwortlicher | Eine natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet und für die Einrichtung und Verwaltung des Datenaufzeichnungssystems verantwortlich ist. |
| Verordnung | Die Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30224 vom 28. Oktober 2017. |
2. Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung
Alle Abteilungen und Mitarbeiter des Unternehmens unterstützen die zuständigen Abteilungen aktiv bei der Umsetzung der im Rahmen dieser Richtlinie getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Dies umfasst die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, die kontinuierliche Überwachung, die Verhinderung des unrechtmäßigen Zugriffs auf und der unrechtmäßigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes personenbezogener Daten in allen Umgebungen, in denen sie verarbeitet werden.
| Position | Abteilung | Verantwortlichkeiten |
|---|---|---|
| IT-Verantwortlicher | Informationstechnologie | Sicherstellung der Einhaltung der Aufbewahrungsfristen, Verwaltung der regelmäßigen Löschungs-, Vernichtungs- und Anonymisierungsprozesse sowie Durchführung der erforderlichen Prüfungen und Kontrollen. |
| Leitung der Buchhaltung | Buchhaltung | Überwachung der Aufbewahrungsfristen und der sich aus handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen zur Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen. |
| Leitung Personalwesen | Personalwesen | Überwachung der Aufbewahrungsfristen für Personaldaten, Durchführung regelmäßiger Löschungs-, Vernichtungs- und Anonymisierungsprozesse sowie Bearbeitung entsprechender Anträge und Anfragen. |
3. Aufzeichnungsumgebungen
Personenbezogene Daten werden vom Unternehmen in den nachstehend aufgeführten elektronischen und nichtelektronischen Umgebungen rechtmäßig und sicher aufbewahrt.
| Elektronische Umgebungen | Nichtelektronische Umgebungen |
|---|---|
| Server, Domain, Sicherungs-, E-Mail-, Datenbank-, Web- und Dateifreigabesysteme | Papier |
| Bürosoftware und Geräte zur Informationssicherheit | Manuelle Datenaufzeichnungssysteme |
| Mobile Geräte | Schriftliche, gedruckte und visuelle Medien |
| Optische Datenträger und Wechseldatenträger | Akten und Ordner |
| Desktop- und Laptop-Computer | Sonstige physische Aufzeichnungsumgebungen |
4. Erläuterungen zur Aufbewahrung und Löschung
Das Unternehmen bewahrt die im Rahmen seiner Tätigkeiten verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß dem KVKK und den geltenden Rechtsvorschriften auf und löscht, vernichtet oder anonymisiert diese Daten, soweit dies erforderlich ist.
4.1 Erläuterungen zur Aufbewahrung
Personenbezogene Daten werden für den in den geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zeitraum oder so lange aufbewahrt, wie dies für die Zwecke erforderlich ist, für die sie verarbeitet werden, sofern die Daten für diese Zwecke relevant, auf das erforderliche Maß beschränkt und verhältnismäßig bleiben.
4.1.1 Rechtliche Gründe für die Aufbewahrung
Das Unternehmen bewahrt die im Rahmen seiner Tätigkeiten verarbeiteten personenbezogenen Daten für die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zeiträume auf.
- Steuerverfahrensgesetz Nr. 213
- Grundgesetz über Gesundheitsdienste Nr. 3359
- Arbeitsgesetz Nr. 4857
- Gesetz Nr. 5510 über Sozialversicherung und allgemeine Krankenversicherung
- Türkisches Obligationengesetz Nr. 6098
- Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102
- Gesetz Nr. 6331 über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten
- Verordnung über private Gesundheitseinrichtungen, die Leistungen im Bereich der Mund- und Zahngesundheit erbringen
- Patientenrechteverordnung
- Sonstige geltende Rechtsvorschriften und derzeit in Kraft befindliche untergesetzliche Regelungen
4.1.2 Verarbeitungszwecke, die eine Aufbewahrung erfordern
- Verwaltung von Informationssicherheitsprozessen
- Sicherstellung, dass die Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden
- Verwaltung von Finanz- und Buchhaltungsprozessen
- Gewährleistung der Sicherheit der Räumlichkeiten
- Verwaltung von Kommunikationsaktivitäten
- Verwaltung von Personalprozessen
- Verwaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- Verwaltung der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen
- Verwaltung vertraglicher Prozesse
- Bearbeitung und Nachverfolgung von Anfragen und Beschwerden
- Erbringung medizinischer Diagnose-, Behandlungs- und Versorgungsleistungen
- Bereitstellung von Informationen an befugte Personen, Institutionen und Organisationen
- Verwaltung administrativer und betrieblicher Tätigkeiten
4.2 Gründe für die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung
Personenbezogene Daten werden vom Unternehmen von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person unter den folgenden Umständen gelöscht, vernichtet oder anonymisiert.
- Änderung oder Aufhebung der Rechtsvorschriften, auf denen die Verarbeitung beruht
- Der Zweck, der die Verarbeitung oder Aufbewahrung personenbezogener Daten erforderlich macht, entfällt
- Wenn die Verarbeitung ausschließlich auf einer ausdrücklichen Einwilligung beruht und die betroffene Person ihre ausdrückliche Einwilligung widerruft
- Ein Antrag der betroffenen Person auf Löschung oder Vernichtung wird angenommen
- Die maximale Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten läuft ab
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Das Unternehmen trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die sichere Aufbewahrung personenbezogener Daten zu gewährleisten, eine unrechtmäßige Verarbeitung und einen unbefugten Zugriff zu verhindern und die rechtmäßige Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung sicherzustellen.
5.1 Technische Maßnahmen
- Die Netzwerk- und Anwendungssicherheit wird gewährleistet.
- In den informationstechnischen Systemen werden Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt.
- Die Sicherheit der in Cloud-Umgebungen gespeicherten personenbezogenen Daten wird gewährleistet.
- Firewalls werden eingesetzt.
- Personenbezogene Daten werden sicher gesichert.
- Kontrollen von Benutzerkonten und Berechtigungen werden durchgeführt.
- Bei Bedarf werden Verschlüsselungsmethoden eingesetzt.
- Es werden Maßnahmen zur Verhinderung von Datenverlust umgesetzt.
5.2 Organisatorische Maßnahmen
- Zugriffsberechtigungen von Mitarbeitern, die ihre Position wechseln oder das Unternehmen verlassen, werden aufgehoben.
- Vertraulichkeitsverpflichtungen werden umgesetzt.
- Für physische Umgebungen, in denen personenbezogene Daten aufbewahrt werden, werden Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt.
- Physische Aufzeichnungsumgebungen werden gegen Feuer, Überschwemmungen und ähnliche externe Risiken geschützt.
- Es wird darauf geachtet, dass personenbezogene Daten nur in dem vernünftigerweise erforderlichen Umfang verarbeitet werden.
6. Methoden zur Löschung, Vernichtung und Anonymisierung personenbezogener Daten
Nach Ablauf des in den geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zeitraums oder der für die Verarbeitungszwecke erforderlichen Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gelöscht, vernichtet oder anonymisiert.
6.1 Löschung personenbezogener Daten
| Datenaufzeichnungsumgebung | Beschreibung |
|---|---|
| Physische Umgebung | Es werden Schwärzungsverfahren oder sichere Aufbewahrungsmethoden angewendet, die den Zugriff durch die betreffenden Nutzer verhindern. |
| Server | Die Zugriffsberechtigungen der Nutzer für Daten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden aufgehoben und die betreffenden Daten werden gelöscht. |
| Datenbanken | Der Zugriff auf die betreffenden Daten wird durch entsprechende Anpassung der Benutzerrollen und Berechtigungen verhindert. |
| Tragbare Geräte | Der Zugriff der Nutzer auf Dateien und Daten wird verhindert. |
6.2 Vernichtung personenbezogener Daten
| Datenaufzeichnungsumgebung | Beschreibung |
|---|---|
| Physische Umgebung | Auf Papier gespeicherte personenbezogene Daten werden durch Schreddern so vernichtet, dass eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. |
| Elektronische Umgebung | Es werden sichere physische oder softwarebasierte Vernichtungsmethoden eingesetzt, die für das jeweilige Speichermedium geeignet sind und gewährleisten, dass die Daten nicht wiederhergestellt werden können. |
6.3 Anonymisierung personenbezogener Daten
Die Anonymisierung personenbezogener Daten bedeutet, dass diese Daten so verarbeitet werden, dass sie auch durch Abgleich mit anderen Daten keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
7. Aufbewahrungs- und Löschfristen
Das Unternehmen legt die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten, die im Rahmen seiner Tätigkeiten verarbeitet werden, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, dem Verzeichnis der Verarbeitung personenbezogener Daten und den VERBİS-Einträgen fest.
| Prozess | Aufbewahrungsfrist | Löschungsfrist |
|---|---|---|
| Personalprozesse für Mitarbeiter | 15 Jahre nach Ausscheiden des Mitarbeiters | Im ersten sechsmonatigen regelmäßigen Löschungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
| Bewerbungsverfahren | 1 Jahr ab dem Datum der Bewerbung | Im ersten sechsmonatigen regelmäßigen Löschungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
| Vertragsverhältnisse | 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags | Im ersten sechsmonatigen regelmäßigen Löschungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
| Videoüberwachungsaufzeichnungen | 30 Tage ab dem Datum der Aufzeichnung | Automatisch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
| Buchhaltungs- und Finanzprozesse | 10 Jahre ab dem Datum der Aufzeichnung | Im ersten sechsmonatigen regelmäßigen Löschungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
| Patientenakten | 20 Jahre ab Erstellung | Im ersten sechsmonatigen regelmäßigen Löschungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
8. Regelmäßiger Löschungszeitraum
Gemäß Artikel 11 der Verordnung hat das Unternehmen den regelmäßigen Zeitraum für die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung auf sechs Monate festgelegt. Dementsprechend führt das Unternehmen die entsprechenden Maßnahmen jedes Jahr im Juni und Dezember durch.
9. Veröffentlichung und Aufbewahrung der Richtlinie
Die Richtlinie wird in gedruckter und elektronischer Form veröffentlicht und kann über die Website öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine unterzeichnete Ausfertigung wird in den entsprechenden Unterlagen des Unternehmens aufbewahrt.
10. Aktualisierungen der Richtlinie
Die Richtlinie wird bei Bedarf oder bei Änderungen der Verarbeitung personenbezogener Daten oder der geltenden Rechtsvorschriften aktualisiert.
11. Inkrafttreten der Richtlinie
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Frühere Fassungen der Richtlinie, die nicht mehr in Kraft sind, werden gemäß den entsprechenden Dokumentations- und Aufbewahrungsverfahren des Unternehmens aufbewahrt.
Kontaktdaten
AK 212 Bayrampaşa Diş Sağlığı Hizmetleri Sanayi ve Ticaret Limited Şirketi
- E-Mail: info@aykutkosun.com
- Telefon: +90 542 142 7817
- Adresse: Yenidoğan, Abdi İpekçi Cd. No:55, 34030 Bayrampaşa, İstanbul, Türkiye
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